© Rainer Brabec

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vermittlung: Coburg Marketing – Abteilung Tourismus – vermittelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns Gästeführer an interessierte Einzelreisende und Gruppen. Vertragspartner einer solchen Führung sind der Besteller einerseits und der Gästeführer andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Partnern gemäß den nachfolgenden Punkten.

2. Bestellung: Coburg Marketing vermittelt Führungen mit ausgebildeten Gästeführern nach vorheriger Bestellung. Wir bitten um Ihre schriftliche Bestellung bis spätestens zehn Tage vor dem gewünschten Führungstermin, sodass eine Auftragsbestätigung noch erfolgen kann. Kurzfristigere Bestellungen werden ohne Gewähr auf Durchführbarkeit nach bestem Wissen und Gewissen vermittelt.

3. Leistungsbeschreibung, Vergütung: Ab Januar 2024 gelten folgende Konditionen für Führungshonorare:

a) Preise für deutschsprachige Führungen pro Gästeführer / Gruppe / Stunden:

2 Stunden    80,00 Euro

3 Stunden  105,00 Euro

4 Stunden  125,00 Euro

jede weitere angefangene Stunde: + 20,00 Euro

Eintrittspreise sind im Honorar nicht enthalten (siehe 10.).

b) Preise für fremdsprachige Führungen pro Gästeführer / Gruppe wie unter a) und c): + 10,00 Euro

c) Preis für Tagestouren: 220,00 Euro pro Bus (1 Gästeführer)

d) Mindestteilnehmerzahlen für Führungen gibt es nicht, jedoch darf pro Gästeführer eine Gruppengröße von 20 Personen nicht überschritten werden. Bei Tagestouren wird ein Gästeführer pro Bus eingesetzt (siehe 11.).

e) Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Zu bezahlen sind grundsätzlich alle bestellten und schriftlich bestätigten Details.

f) Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt zum schriftlich vereinbarten Zeitpunkt des Führungsbeginns.

4. Wartezeit, Ausfall: Der Gästeführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von
30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es dem Gästeführer frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht gekommen zu betrachten (siehe 6.).

5. Änderungen bei verspätetem Eintreffen: Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen diesen und dem Gästeführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob – falls der Gästeführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss – die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Im letzteren Fall berechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt (siehe 3.).

6. Rücktritt: Wird eine bestellte Führung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin und während der Servicezeiten von Coburg Marketing (Montag bis Donnerstag 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr) eine Rücktrittserklärung übermittelt worden ist, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars berechnet. Wurde die Dauer der Führung noch nicht festgelegt, so beträgt das Ausfallhonorar 100 % des Betrags für zwei Stunden Dauer. Zur Vermeidung von Missverständnissen und aus organisatorischen Gründen wird dringlich empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

7. Zahlungsweise, Bearbeitungsgebühr: Soweit nicht anders vereinbart, wird das Führungshonorar unmittelbar nach Beendigung der Führung vom Besteller oder dessen Beauftragten direkt und bar beim Gästeführer bezahlt.
Auf Wunsch wird eine Quittung oder Rechnung ausgestellt.

8. Einschränkungen: Der Besteller einer Führung nimmt zur Kenntnis, dass Teile Coburgs zur Fußgängerzone umgestaltet wurden und für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt sind, die Besichtigung somit nur zu Fuß erfolgen kann. Der Besteller nimmt ferner zur Kenntnis, dass zu bestimmten Zeiten Sehenswürdigkeiten nicht zu besichtigen sind oder die Führung in ihrem Ablauf gestört werden kann (z. B. Wochenmarkt, Samba-Festival). Der Gästeführer bietet dafür Alternativen an, die in seinem Ermessen liegen, es sei denn, der Besteller äußert konkrete, durchführbare Wünsche. Der Besteller erklärt sich hiermit einverstanden.

9. Treffpunkt, zusätzliche Leistungen: Üblicherweise ist der Treffpunkt für Gruppenführungen der Marktplatz oder der Großparkplatz Anger. Wünscht der Besteller jedoch, dass der Gästeführer die Gruppe außerhalb des Stadtgebietes – im angrenzenden Landkreis Coburg – abholt, werden zusätzlich 15,00 Euro berechnet.

10. Eintrittsgelder: Anfallende, zum Führungszeitpunkt gültige Eintrittskosten sind grundsätzlich vom Besteller oder dessen Beauftragten vor Beginn der Führung für alle Teilnehmenden gemeinsam, direkt und bar beim Gästeführer zu bezahlen.

11. Gruppengröße: Pro Gästeführer darf eine Gruppengröße von 20 Personen nicht überschritten werden. Zählt die Gruppe mehr als 20 Personen, sind entsprechend der jeweiligen Teilnehmerzahl weitere Gästeführer zu bestellen.
Bei Nichtbeachtung wird ein Aufschlag in Höhe des vereinbarten Honorars fällig. Bei Tagestouren wird ein Gästeführer pro Bus eingesetzt (siehe 3.d).

12. Haftung: Coburg Marketing ist nur als Vermittler tätig. Insoweit ist jegliche Haftung für Schäden ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Sachschäden, die durch Coburg Marketing sowie einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden und ebenfalls nicht für Personenschäden, die durch Coburg Marketing sowie einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden. Dies gilt in gleicher Weise nicht für Sachschäden, die durch den Gästeführer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden und ebenfalls nicht für Personenschäden, die durch den Gästeführer vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden.

13. Corona (COVID-19): Wird eine Führung abgesagt, weil die Durchführung aufgrund infektionsschutzrechtlicher Anordnungen (z. B. Kontaktverbote) nicht möglich ist, so besteht gemäß §§ 275, 326 Abs. 1 BGB wegen Unmöglichkeit der Leistungserbringung keine Zahlungsverpflichtung des Bestellers und keine Leistungspflicht des Gästeführers. Eventuell bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall der jeweils anderen Partei zurückerstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Absage einer Führung je nach der Entwicklung des Infektionsgeschehens und Änderung der Rechtslage ggf. auch sehr kurzfristig erfolgen kann. Schadensersatzansprüche gleich welcher Art werden hierdurch nicht begründet.

14. Anerkennung der Vertragsbestimmungen: Der Besteller einer Führung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich widerspricht.

15. Vermittlung, Anspruch: Die Vermittlung von Führungen regelt sich nach dem marktwirtschaftlichen Grundsatz Angebot und Nachfrage. Ein grundsätzlicher Anspruch auf die Vermittlung von Führungen besteht nicht.

16. Durchführung: Der Gästeführer ist hinsichtlich der Durchführung seiner Führungen nicht weisungsgebunden; er wird sich diesbezüglich an den Wünschen der Gäste orientieren.

17. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Coburg.

18. Inkrafttreten: Die gegenständlichen neuen Geschäftsbedingungen treten ab Januar 2024 in Kraft.

Bitte beachten Sie:

Zur Durchführung bestimmter Touren ist ein Bus erforderlich.

Die einzelnen Touren sind kombinierbar. Auf Wunsch werden weitere Stadtführungen und Rundfahrten zusammengestellt.

Pro Gästeführer darf eine Gruppengröße von maximal 20 Personen nicht überschritten werden. Bei größeren Gruppen sind entsprechend der Teilnehmerzahl weitere Gästeführer zu bestellen.

Bei Tagestouren wird ein Gästeführer pro Bus eingesetzt. Alle Preise verstehen sich ohne Buskosten.

Nach Voranmeldung und in Absprache mit besonders geschulten Gästeführern können auch Führungen für Rollstuhlfahrer unter Berücksichtigung der verkehrstechnischen Voraussetzungen in kleinen Gruppen durchgeführt werden.

Montags sind viele Museen geschlossen. Innenführungen sind nur während der Öffnungszeiten durchführbar.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.

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